Dienstleistungen: Schlichtung
Eine Schlichtung ist oft nicht nur praktisch naheliegend, manchmal ist ein Schlichtungsversuch sogar zwingend notwendig.
Das österreichische Notariat hat für derartige Fälle die Schlichtungsstelle des österreichischen Notariats eingerichtet.
- Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?
Die Schlichtungsstelle des Österreichischen Notariats prüft die Schlichtungsfähigkeit der Angelegenheit, lädt den anderen Beteiligten zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren ein, und weist das Verfahren einem/r Notar/in als Schlichter/in zur weiteren Durchführung zu.
- Wohin kann ich einen Schlichtungsantrag richten?
An die Schlichtungsstelle der ÖNK Geschäftsstelle: ÖGIZIN GmbH Landesgerichtsstraße 20 1010 Wien. Den Antrag zum Download finden Sie auf dieser Seite.