Verlassen­schaft

Verlassen­schaft

Nachlass festlegen. 

Wir begleiten Sie durch das Verlassenschaftsverfahren und sorgen für eine zügige und rechtssichere Abwicklung. Unser Ziel ist es, Erben und Hinterbliebenen den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten.

  • Vorverfahren/ Todesfallaufnahme: Dabei stellen wir von notar graz-süd fest, welche Vermögenswerte zum Todestag vorhanden waren. Wenn kein Vermögen vorhanden ist, wenn das Vermögen weniger als 5.000 Euro beträgt oder wenn der Nachlass gar überschuldet ist, wird das Verlassenschaftsverfahren in einem abgekürzten Verfahren beendet.
  • Abhandlungsverfahren: In allen anderen Fällen muss die so genannte „Verlassenschaftsabhandlung“ durchgeführt werden. Dabei stellen wir von notar graz-süd fest, welche Personen erbberechtigt sind. Dann ist zu klären, ob diese die Erbschaft ausschlagen oder das Erbe antreten.

Verlassenschaftsverfahren

Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel ist es, dass alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten abgewickelt werden und dass das Vermögen an die Erben ordnungsgemäß übertragen wird.

Wir von notar graz-süd sind vom Gesetz dazu bestellt, das Verlassenschaftsverfahren für die Gerichte durchzuführen. Dies ist einer unserer wichtigsten und häufigsten Aufgabenbereiche. Das Gesetz verlangt das Verfahren nämlich auch dann, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist.

Als „Gerichtskommissär“ helfen wir von notar graz-süd Ihnen unabhängig und unparteiisch bei der Abwicklung des Verfahrens und informiert Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten. Wir begleitet Sie von der ersten Besprechung (Todesfallaufnahme) bis zur Beendigung des Verfahrens.

Das Verlassenschaftsverfahren ist dann beendet, wenn der Nachlass in den rechtlichen Besitz des bzw. der Erben übergeben wird. Das geschieht durch einen so genannten „Einantwortungsbeschluss“ des Gerichts.

Wenn Sie von uns zur Todesfallaufnahme eingeladen werden, sollten, wenn vorhanden, folgende Unterlagen mitgebracht werden:
  • Aufstellung der nächsten Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister)
  • Testamente im Original, Eheverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Adoptionsurkunden, Gerichtbeschlüsse über die Bestellung zum Sachwalter
  • Todesfallkosten: Rechnungen beispielsweise von Bestattungsunternehmen, Grabstein (Auftragsbestätigung), Trauermahl, Blumen und Grabschmuck, Grabpflege, Todesanzeige, Trauerbillets
  • Lohn/Pension: Arbeitgeber/Versicherungsanstalt und Sozialversicherungsnummer
  • Sparbücher im Original; Bankinstitute und Sparbuchnummern
  • Gehalts/Pensionskonten (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
  • Bausparverträge (letzter Auszug) mit Bausparinstitut und Vertragsnummer
  • Sonstige Girokonten, Depotkonten, Wertpapiere (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
  • Schließfächer und Safes: Bankinstitute und Fachnummern
  • Lebensversicherungen, Sterbeversicherungen: Versicherungsunternehmen und Polizzenummern
  • Schulden: offene Pflegekosten, Krankenhausbeiträge, Kredit und Darlehensschulden, Bürgschaften
  • Bei Faustfeuerwaffen: Waffenpass, Waffenbesitzkarte und Waffennummern
  • Liegenschaften: Grundbuch und Einlagezahl, Einheitswertbescheid des Finanzamtes
  • Fahrzeuge: Zulassungsschein bzw. Typenschein und Versicherung
Ansprechpartner für Verlassenschaft:
mag. alexander eichholzer
Notar Graz Süds Teammitglied, Mag. Jasmin Leitgeb
Ansprechpartnerin für Verlassenschaft:
mag. jasmin leitgeb